Diakonie
Im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein ist Ansprechpartner
für diakonische Fragen der Synodalbeauftragte Pfarrer Thomas Weiß.
Die Aufgaben eines Diakoniebeauftragten oder einer Diakoniebeauftragten werden durch Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen
(Diakoniegesetz – DiakonieG) geregelt. In erster Linie betreffen die Aufgaben das Regionale Diakonische Werk. In dessen Aufsichtsorgan (Vorstand) müssen Kirchenkreis und Kirchengemeinden angemessen vertreten sein. Daher sind die Superintendentin oder der Superintendent sowie die oder der Diakoniebeauftragte, soweit sie oder er nicht Mitglied im Leitungsorgan ist, geborene Mitglieder des Aufsichtsorgans. Darüber hinaus ist es Aufgabe des / der Diakoniebeauftragten, die Diakoniepresbyterinnen und – presbyter zu Diakoniekonferenzen einzuladen, um der wechselseitigen Information zwischen regionalem Diakonischen Werk und Diakoniepresbyterinnen und -presbytern zu dienen. Und schließlich wird das Kronenkreuz der Diakonie in der Regel von einem Kreisdiakoniepfarrer bzw. einer Kreisdiakoniepfarrerin, einem Kreissynodalbeauftragten bzw. einer Kreissynodalbeauftragten oder einem Einrichtungsleiter bzw. einer Einrichtungsleiterin am Ort verliehen. Die Verleihung des Kronenkreuzes ist Ausdruck der Wertschätzung der Einrichtung für die Mitarbeitenden und die von ihnen geleistete Arbeit.

Pfarrer Thomas Weiß
Kirchengemeinde Dreieinigkeit: Zuständig für Dreis-Tiefenbach, Unglinghausen, Eckmannshausen
Tel.:
0271 75553