Elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

Seit dem 1.1.2023 funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als „gelber Schein“, elektronisch.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass seit dem Jahreswechsel 22/23 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt wird. Der behandelnde Arzt übermittelt die Daten künftig elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält keine elektronische Meldung!

Es soll nur noch eine Bescheinigung für die eigenen Unterlagen ausgestellt werden.

Anstelle der bisherigen Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt Ihr Arbeitgeber nun somit von Ihnen die Anzeige über Ihre bestehende Erkrankung, sowie die zeitliche Dauer. Diese Meldung erfolgt zentral durch die Personalabteilung über das untenstehende Formular.

 

Zu dieser Meldung sind Sie nach § 5 EntgFG immer verpflichtet!

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Arbeitsunfähigkeit melden

Maximale Zeichenanzahl: 10 / aktuelle Zeichenanzahl:

arbeitsunfähig ohne Bescheinigung:  
arbeitsunfähig mit Bescheinigung (ab 4. Kalendertag verpflichtend):      



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