Elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

Seit dem 1.1.2023 funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als „gelber Schein“, elektronisch.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass ab dem Jahreswechsel 22/23 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt wird. Der behandelnde Arzt übermittelt die Daten künftig elektronisch an die Krankenkasse. Es soll nur noch eine Bescheinigung für die eigenen Unterlagen ausgestellt werden.

Anstelle der bisherigen Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt Ihr Arbeitgeber nun somit von Ihnen die Anzeige über Ihre bestehende Erkrankung, sowie die zeitliche Dauer. Diese Meldung erfolgt zentral durch die Personalabteilung: entweder über krankmeldung@kirchenkreis-siwi.de oder über das untenstehende Formular.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

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