Umsatzsteuer
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Arbeitshilfen rund um das Thema Umsatzsteuer bei Kirchengemeinden.
Verlängerung der Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetz 2022 die Verlängerung der Übergangsregelung zum § 2b UStG bis zum 31.12.2024 beschlossen. Das Gesetz wurde am 16.12.2022 durch den Bundesrat bestätigt.
Diese Verlängerung hat zur Folge, dass die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein weiterhin das alte Umsatzsteuerrecht anwenden dürfen. Ab dem 01.01.2025 greift dann der § 2b UStG.
Die Übergangszeit soll als intensive Testphase genutzt werden. In einem Schreiben an die Kirchengemeinden wurden diese hierüber bereits informiert.
Infomaterial
Die Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen Deutschlands eine ausführliche Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher Körperschaften veröffentlicht.
Das Umsatzsteuerteam der Evangelische Kirche von Westfalen hat zum Thema Umsatzsteuer in Kirchengengemeinden eine Kurzhandreichung veröffentlicht.
Projektbeauftragte

Jürgen Hellmann
Geschäftsbereich II Bereich C - Kirchengemeinden, Projektstelle Umsatzsteuer
Burgstraße 21
57072 Siegen
Tel.:
0271 5004-347

Marius Nies
Geschäftsbereich II Bereich F Kirchengemeinden, Projekte, Projektstelle Umsatzsteuer
Burgstraße 21
57072 Siegen
Tel.:
0271 5004-209