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Sommersynode des Kirchenkreises: Transformationsprozess nimmt an Fahrt auf
12.7.2026

Es sind richtungsweisende Schritte, die die Synodalen auf der Sommer-Synode des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein gemeinsam beschlossen haben. Die Synode fand am Samstag, 11. Juli, im digitalen Zoom-Format statt.
Nach der Verspätung von einigen Synodalen und dem Ausräumen von technischen Schwierigkeiten konnte die Synode mit einer Verzögerung von einer halben Stunde starten.
Superintendentin Kerstin Grünert warf einen Blick auf den Entscheidungsprozess. „Vor zweieinhalb Wochen haben wir in einer großen Ernsthaftigkeit und Offenheit in Wilgersdorf als synodale Versammlung getagt. Es war eine intensive Tagung, für die ich sehr dankbar bin.“ Sie dankte ausdrücklich allen Teilnehmenden dafür, dass man trotz Hitze diszipliniert, wertschätzend, angemessen kontrovers und gewissenhaft beraten und die Beschlussempfehlungen auf den Weg gebracht habe.
Neue Kraft, Orientierung und Hoffnung
In Wilgersdorf beschäftigten sich die Delegierten auch mit dem Leitbild. Kerstin Grünert äußerte sich in ihrer Vorrede zur Beschlussfassung am Samstag zu ihrer Vision des Kirchenbildes. Das Bild der Verpflegungsstellen bei einem Marathon beschreibe für Sie die Kirche als einen Ort, an dem Menschen auf ihrem Lebensweg neue Kraft, Orientierung und Hoffnung finden.
Früher hat die Kirche ein breites Spektrum an Angeboten vorgehalten, wie „ein gutes Restaurant mit einer reich gedeckten Speisekarte“, eine Kirche, die viele Menschen prägte. „Doch die Wirklichkeit hat sich verändert. Nicht nur unsere personellen und finanziellen Möglichkeiten sind andere geworden. Auch die Lebenswirklichkeit der Menschen hat sich verändert. Die Wege der Menschen sind vielfältiger geworden“, betonte Kerstin Grünert. Sie stellte klar, dass die Menschen Kirche heute oft anders als frühere Generationen suchen. „Nicht mehr selbstverständlich immer am selben Ort, sondern an den Wendepunkten ihres Lebens und dort, wo sie Orientierung, Trost, Gemeinschaft oder Hoffnung brauchen.“
Diesem Weg folgt auch die auf der synodalen Versammlung diskutierte Schwerpunktsetzung. Schon in der beschlossenen Präambel der Beschlüsse heißt es: „Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sind deshalb stärker auf solche Arbeitsfelder zu konzentrieren, die für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags und die Kommunikation des Evangeliums unter den gegenwärtigen Bedingungen von besonderer Bedeutung sind und eine nachhaltige Perspektive besitzen.“
Mit großer Mehrheit übernahmen die Mitglieder der Synode die Beschlussempfehlungen, die im Juni in Wilgerdorf beraten und abgestimmt worden waren.
Die Synodalen stimmten dafür, die Schulleitung des Evangelischen Gymnasiums in Siegen-Weidenau zu beauftragen, bis zur Kreissynode am 2. Dezember 2026, ein Konzept zur weiteren Mittelakquise zu erarbeiten. Der Beschluss legt den Fokus darauf, den gesamten kreiskirchlichen Anteil durch eine „Ersatzfinanzierung bis 2029 auf 0 Euro zu reduzieren.“ Darüber hinaus wird der KSV beauftragt, Gespräche mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der Stadt Siegen und der Landeskirche zur Übernahme der Trägerschaft bei Beibehaltung des kirchlichen Profils zu führen. Der Trägeranteil des Kirchenkreises 2026 für das Ev. Gymnasium beträgt 253.539,00 €,
zuzüglich der Vorfinanzierung des Anteils des Landkreises.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Kindertageseinrichtungen, die als Evangelische Kitas im Kirchenkreis Siegen (EKIKS) verbunden sind.
Der EKiKS-Leitungsausschuss wird beauftragt, bis zur 7. Kreissynode im Dezember Vorschläge zur Anpassung des Trägeranteils auf 9 Prozent der Kirchensteuerzuweisung durch die Landeskirche zu formulieren.
Die Geschäftsführung des zum Kirchenkreis gehörenden Abenteuerdorfes Wittgenstein wird in einem weiteren Beschluss aufgefordert, ab 2029 unabhängig von Zuschüssen des Kirchenkreises zu wirtschaften. 2026 unterstützt der Kirchenkreis das Abenteuerdorf mit 60.000 Euro. Weiter heißt es: „Sollte eine Finanzierung aus eigenen Erträgen weiterhin nicht möglich sein, wird die Fortführung des Abenteuerdorfes kritisch zu begutachten sein.“ Gleichwohl sieht die Synode das Abenteuerdorfes durch die Arbeit im Fundraising, Beirat und Förderverein – unter anderem in Kooperation mit heimischen Unternehmen – auf einem guten Weg.
Förderstrukturen zu sichern und zusätzliche Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu erschließen, ist auch eine Forderung der Synode an die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) des Kirchenkreises. Der Beschluss untermauert, dass das „Ziel (…) die langfristige Sicherung einer fachlich qualifizierten, wirksamen und finanziell tragfähigen Beratungsarbeit“ bleibt.

Ähnliches gilt für die Telefonseelsorge. Ziel bleibe die langfristige Sicherung einer ehrenamtlich getragenen, fachlich qualifizierten und finanziell tragfähigen Telefonseelsorge. Eine Erschließung von „kirchensteuerunabhängigen Finanzmitteln“ wird ausdrücklich erwähnt.
Auch die Verwaltung des Kirchenkreises hat von der Synode Hausaufgaben erhalten. So soll die Vermarktung der ehemaligen Verwaltungsgebäude Burgstraße 21 und 23 in Siegen und in der Schloßstraße 25 in Bad Berleburg sowie des ehemaligen Hauses des Superintendenten in Siegen forciert werden. Die Verwaltung selbst wird in einem weiteren Beschluss der Sommersynode dazu aufgefordert, bis zur 7. Kreissynode am 2. Dezember 2026 ein Konzept zur Effizienzsteigerung des Verwaltungsaufwands zu erarbeiten.
Die Synode beschloss zudem, die Anzahl der kreiskirchlichen Pfarrstellen sowie der Stellen in den synodalen Diensten und Einrichtungen mittelfristig zu reduzieren. Der Beschluss enthielt konkret die Zusammenführung des Schulreferats und die Stelle der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG).
Ein Beschluss fordert den Kreissynodalvorstand dazu auf, die Stellen für interprofessionelle Pastoralteams nach einem solidarischen Schlüssel zu verteilen und dazu bis zur 7. Kreissynode ein Konzept vorzulegen.
Auch das Jugendreferat wird aufgefordert, „Aufgaben und personelle Ressourcen regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Reichweite und Notwendigkeit zu überprüfen“. So sind freiwerdende Stellen unter Berücksichtigung des kirchlichen Auftrags sowie der finanziellen Rahmenbedingungen neu zu bewerten.
Der Blick der Synode richtete sich auch auf die Kirchengemeinden des Kirchenkreises. Zum 1. Januar 2028 soll die Finanzsatzung des Ev. Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein den Bestimmungen der Finanzwesensverordnung angepasst werden. Dabei sollen die Verteilkriterien der Kirchensteuern innerhalb des Kirchenkreises neu gedacht werden. /cv

