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Kreissynode Siegen 24. Juni 2015
Kreiskirchentag 2017
Was sonst noch geschah
29.6.2015
Kreiskirchentag 2017
Im Jahr 2017 soll im Ev. Kirchenkreis Siegen zum Reformationsjubiläum ein Kreiskirchentag stattfinden. Die Pfarrer Tim Winkel und Thies Friederichs stellten die bisherigen Überlegungen vor, die eine Projektgruppe erarbeitet hat.
Das Fest soll am 24./25. Juni 2017 in der Siegener Innenstadt ausgerichtet werden. Ziel ist es, den Kirchenkreis in den Focus zu nehmen. Die Fragen „Wofür stehen wir?“ „Was macht uns aus?“ sollen in der Vorbereitung beantwortet werden. Auch die katholische Kirche ist zum Mitfeiern eingeladen. Ziel solle sein, dialogfähiger zu werden, hinzugehen zu den Menschen im Alltag.
Geplant sind bislang Aktionen am Samstag und Sonntag. Am Samstag, 24. Juni 2017 soll der Kreiskirchentag um 15.17 Uhr mit Glockenläuten und Musik eröffnet werden. Eine lange Tafel durch die Stadt soll von Gemeinden und Einrichtungen gestaltet und mit Leben gefüllt werden. An ihr soll die Vielfalt der Kirche zum Ausdruck kommen. Gemeinden und Einrichtungen verantworten einzelne Tafelabschnitte.
Ab 20.17 Uhr ist Musik angesagt. In der Siegerlandhalle kommen die Liebhaber klassischer Kirchenmusik auf ihre Kosten. Für Jugendliche ist im Ringlokschuppen ein Konzert geplant. Wer möchte, kann bei geeigneter Witterung auch den Abend an den Tischen verbringen.
Am Sonntag soll ein zentraler Gottesdienst gefeiert werden.
Da etliche Kirchengemeinden eigene Veranstaltungen zum Reformationsjubiläum planen, soll ein Programmheft erstellt werden, in dem alle Jubiläumsveranstaltungen aufgeführt sind. Seitens des Kirchenkreises ist in dem Zusammenhang auch ein Tauffest angedacht.
kp
Was sonst noch auf der Kreissynode Siegen geschah
Die Kreissynode Siegen unterstützte solidarisch mit einer Schweigeminute die stillen Gewerkschaftsproteste, die an diesem Tag auf den Pflegefachkräftemangel in den Krankenhäusern aufmerksam machten. Superintendent Stuberg hoffte auf eine wirksame und nachhaltige Botschaft in die politische Landschaft.
Der „Gestaltungsprozess EVKKSI2025“ geht weiter. Der Beratungszeitraum war auf zwei Jahre angelegt. Friedrich Seidel gab einen Rückblick über den bisherigen Ablauf. Die Kirchengemeinden hatten bis Ende 2013 Zeit, ihre Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten. Die wurden in Regionaltagungen mit dem KSV in den Blick genommen. Die Handlungsführung liegt bei den Gemeinden. Ein Zwischenbericht erfolgte auf der Sommersynode 2014. Die Sommersynode 2015 sollte eigentlich den Gestaltungsprozess abschließen. Doris Thieme schilderte die Eindrücke vom bisher verlaufenden Prozess, in dem die Gebäudestruktur der Kirchengemeinden, die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und die der Pfarrstellen ermittelt wurden. Bei den Überlegungen, wie die Gemeindesituation 2025 aussehen könnte, ist die Entwicklung der Region mit zu sehen. Oftmals wurde eine Beratung und Moderation von außen nötig. Alle Kirchengemeinden und Verantwortliche sind sensibilisiert, Gemeinden haben sich in Kooperation auf den Weg gemacht, um für ihre spezifischen Situationen angepasste Lösungen zu finden, führte Matthias Elsermann aus. Abgeschlossen werden konnte der Prozess aber noch nicht. Daher verlängerte die Kreissynode Siegen den Prozess bis zum voraussichtlichen Abschluss der regionalen Beratungen im Herbst 2016.
Eine neue Geschäftsordnung der Kreissynode Siegen haben die Synodalen auf den Weg gebracht. Verwaltungsleiter Oliver Berg erläuterte das geänderte Regelwerk, das nun mit weniger Paragraphen auskommt als bisher, da vermehrt auf die Kirchenordnung Bezug genommen wird.
Die Geschäftsordnung ist eine Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen, nach der die Kreissynode durchgeführt wird. Die derzeit gültige Geschäftsordnung stammt aus 2008 und entspricht nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.
Die neue Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald das Landeskirchenamt festgestellt hat, dass sie dem in der Kirche geltenden Recht nicht widerspricht.
Im Jahre 2016 finden in der westfälischen Landeskirche Presbyteriumswahlen statt. Im Rahmen eines landeskirchlichen Stellungsnahmeverfahrens wird ermittelt, ob das Wahlalter auf 14 Jahren herabgesetzt werden soll. Die Kreissynode Siegen befürwortet die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf 14 Jahre, gebunden an die Konfirmation. Ein Antrag der Kirchengemeinde Niederdresselndorf, die Altersbegrenzung des passiven Wahlalters auf 79 Jahre zu erhöhen, findet keine Mehrheit.
Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)
Superintendent Peter-Thomas Stuberg verabschiedete Synodenmitglieder, die zum letzten Mal an einer Synode des Kirchenkreises Siegen teilnahmen. Darunter auch Pfarrer, die in den Ruhestand gehen oder den Kirchenkreis verlassen. Doris Thieme (KSV) und Superintendent Stuberg übereichten Blumensträuße.
Im Bild von links: Peter-Thomas Stuberg, Pfrn Krimhild Ochse, Pfr. Henning Briesemeister und Doris Thieme.