News-Archiv
Kreissynode Siegen 4
Haushalt 2016 mit Kirchensteuermehreinnahmen
und besonnener Planung
26.11.2015
Seine letzte Rede zur Haushaltseinbringung hielt am vergangenen Mittwoch (25. November 2015) der Vorsitzende des Finanzausschusses Rolf Marxmeier. Mit Erreichen des 75. Lebensjahres muss er nach der Kirchenordnung aus dem Amt ausscheiden. Marxmeier freute sich, dass er die frohe Botschaft der Kirchensteuermehreinnahmen in Höhe von 50 Mio. Euro für 2015 von der Landessynode in Bielefeld nach Siegen tragen konnte. Der Kirchenkreis Siegen erwartet für das ablaufende Jahr daher eine Nachzahlung. Dennoch warnte der Finanzausschussvorsitzende deutlich vor Mehrausgaben. Preisbereinigt sei die Finanzkraft der Evangelischen Kirche um rund ein Drittel geschrumpft.
Bereits 2014 konnte der Haushalt mit einem Gesamtüberschuss von 1,1 Mio. Euro abgeschlossen werden. Darin enthalten ist eine Kirchensteuernachzahlung von fast 950.000 Euro. Davon werden 100.000 Euro für eine dringend notwendige Baumaßnahme am Evangelischen Gymnasium verwendet. 3 Euro pro Gemeindeglied erhalten die Kirchengemeinden, das sind insgesamt 368.000 Euro. 480.000 Euro werden dem Baufond der Kirchengemeinden zugeführt.
Mehreinnahmen
Im kommenden Jahr erwartet die westfälische Landeskirche Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 465 Mio. Euro. Marxmeier: „Somit wird auch im kommenden Jahr der negative Einfluss der demografischen Entwicklung auf das Kirchensteueraufkommen von der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung überkompensiert.“ Dennoch sieht er in dem sinkenden Anteil der Kirchensteuerentwicklung am staatlichen Steueraufkommen aus der Lohn- und Einkommensteuer einen deutlichen Hinweis. Dies mahne weiterhin zu einer konservativen Haushaltsplanung.
280 Mio. Euro gehen in 2016 an die 28 westfälischen Kirchenkreise mit ihren zurzeit 501 Gemeinden. Darin enthalten ist auch die Pfarrbesoldung, die durch Kirchenkreise und Gemeinden zu leisten ist.
Der Evangelische Kirchenkreis Siegen erhält in 2016 Kirchensteuer in Höhe von 14,6 Mio. Euro. Die ist ein Plus von 2,95 % gegenüber der Planung des Vorjahres. Davon erhalten die Kirchengemeinden 11.414.730 Mio. Euro (78 %), die Synodalen Dienste 1.463.427 Mio. Euro (10 %) sowie die Leitung und Verwaltung 1.756.112 Mio. Euro (12 %).
Von den Einnahmen der Gemeinden, die durch Pfarrvermögen, einer Rücklagenentnahme und Dienstwohnungserstattung insgesamt 11,8 Mio. Euro betragen, werden 4,8 Mio. Euro für die Pfarrstellenbesoldung aufgewendet, 1,139 Mio. Euro für Kindertageseinrichtungen, 676.150 Euro für die Jugendarbeit und 292.685 Euro für Diakonische Arbeit. Für die Haushaltsplanung der Kirchengemeinden verbleiben 4.646.331 Euro und damit ein Plus von 11,25 %. Diese Steigerung liegt an der Reduzierung der Pfarrstellen und an der Erhöhung der Kirchensteuerzuweisung.
Problemanzeige
Sorgen bereiten dem Finanzausschussvorsitzenden die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen, die mit einem Budgetierungsansatz von 7 % versehen sind. Sie laufen aus dem Ruder. Um die Gemeinden nicht mit einem höheren Budgetierungsanteil von 7,5 % zu belasten, mussten im vergangenen Jahr 41.430 Euro aus der Rücklage entnommen werden. Marxmeier: „Die Personalkosten steigen stärker als die Fallpauschalen, so dass immer weniger finanzielle Mittel für den Betrieb der Kindertagesstätte übrig bleiben. Das geht am Schluss zu Lasten der Kinder. Wir engagieren uns gerne als kirchlicher Träger in dieser staatlichen Aufgabe. Die Politik muss aber auch für eine auskömmliche Finanzierung der Arbeit in den Kindertagesstätten sorgen.“
Rücklagenbildung
Zur Sicherung und Erleichterung der Haushaltswirtschaft sind Rücklagen zu bilden. Der Finanzausschussvorsitzende erinnert an dieser Stelle immer wieder zutreffend auf Josephs nachhaltige Finanzpolitik in fetten und in mageren Jahren (1. Mose 41).
Ein für die Kirchengemeinden schwerer Brocken ist die Rücklagenbildung zur Sicherung der Substanzerhaltung von Gebäuden und die Ersatzbeschaffung von Gegenständen. Insbesondere die unter Denkmalschutz gestellten Kirchen erfordern hohe Rücklagenbeträge, die die Kirchengemeinden in finanzielle Bedrängnis bringen können. Die Rücklagenbildung orientiert sich am Versicherungswert des Gebäudes. Die Martini-Kirchengemeinde habe auf der vergangenen Synode die dramatische Situation der Gemeinden mit historischen Kirchen aufgezeigt, die eine Rücklage in der Höhe nicht bilden könnten. Die Kirchengemeinden rutschten in die Haushaltssicherung und kämen aus dieser mit eigener Anstrengung nicht mehr heraus. Die Rücklagenbildung für historische Kirchen solle, so die Martini-Gemeinde, sich künftig nicht mehr am Versicherungswert orientieren.
Der Finanzausschussvorsitzende betont die ortsbildprägende Bedeutung alter Kirchen. „Alte Kirchengebäude“, so Marxmeier, „sind mehr als ein Denkmal. Sie sind Zeugen gelebter christlicher Gemeinschaft und aus unseren Dörfern und Städten nicht wegzudenken. Auch für diejenigen, die sie nicht regelmäßig besuchen, sind sie unverzichtbare Wegmarken. Sie prägen unverwechselbar unsere Ortschaften und sind sichtbare Zeichen des christlichen Glaubens.“
Da in absehbarer Zeit für die kirchliche Haushaltswirtschaft ein neues System (NKF – Neues Kirchliches Finanzsystem) seitens der westfälischen Landeskirche eingeführt wird, das die bisherige Kameralistik ablöst, war es dem Finanzausschuss wichtig, einen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl mit der derzeitigen Verwaltungsordnung übereinstimmt als auch das künftige NKF im Blick behält.
Um die Gemeinden zu entlasten, wurde die Berechnungsgrundlage für die Rücklagen verändert. Der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Feuerversicherungswert wird nun mit dem von den Gebäudeversicherern verwendeten jährlichen Baukostenindex (zurzeit 13,10 Euro) multipliziert und nicht mehr mit dem „Gleitenden Neuwertfaktor“ (16,90 Euro). Von dem sich daraus errechneten Betrag müssen 0,35 % jährlich für denkmalgeschützte Gebäude und 0,5 % für die übrigen Gebäude in die Rücklage eingezahlt werden. Diese Neuregelung entlastet die Gemeinden.
Künftig sollen Bauinvestitionen in denkmalgeschützte Gebäude aus Eigenmitteln der Kirchengemeinde, aus einem Zuschuss aus dem gemeinsamen Baufond der Kirchengemeinden und durch Spenden finanziert werden.
Diskussion
In der Diskussion über den Haushalt wurden deutliche Vorbehalte vor dem Neuen Kirchlichen Finanzsystem geäußert. OKR Dr. Arne Kupke zeigte auf, dass das westfälische NKF anders eingeführt werde, wie seinerzeit in der Rheinischen Kirche. Zurzeit testeten drei Kirchengemeinden die westfälische Variante des Finanzsystems. Vor der Einführung würden die Kirchengemeinden umfassend informiert. Die Vorteile des neuen Systems, so Verwaltungsleiter Oliver Berg, lägen darin, dass klare Kostenstrukturen geboten würden. „Man sieht endlich, was es wirklich kostet. Man erhält eine Generationengerechtigkeit, da Schulden auf Kosten der künftigen Generationen deutlich zu sehen seien.“ Die kreiskirchliche Verwaltung in Siegen sei gut aufgestellt und bereite sich auf die Einführung mit Augenmaß vor, so der Leiter des Kreiskirchenamtes Siegen/Wittgenstein.
Pfarrerin Ute Waffenschmidt-Leng griff die in der Presse dargestellten Veränderungen in der Kirchengemeinde Oberholzklau auf, die sich von etlichen Gebäuden trennen müssen. Sie vertrat die Auffassung, dass die Kirchengemeinden „von oben“ arm gerechnet würden. Die Zuweisungen an die Gemeinden seien ständig gekürzt worden. Waffenschmidt-Leng: „Wir hätten das Geld, wenn wir es nicht für Substanzerhaltung verwenden müssten.“ Durch diese Entwicklung würden in der Fläche die Räume für die versammelte Gemeinde genommen. Auch soziale Kommunikation bräuchte Räume. In den Kommunen beispielsweise, sei ein gegenläufiger Trend zu beobachten. Oliver Günther, Gemeindepfarrer in Oberholzklau, erklärte, dass die Kirchengemeinde nicht mehr in der Lage sei, fünf historische Gebäude zu bewirtschaften. Mit der Substanzerhaltungsrücklage habe die Entscheidung der Kirchengemeinde, sich von Gebäuden zu trennen, nichts zu tun.
Pfr. Dr. Martin Klein ging auf den Gebäudereduzierungsprozess in der Kirchengemeinde Klafeld ein. Dieser Prozess sei schmerzlich und lang gewesen. Der Prozess habe aber eine Dynamik ausgelöst. Neue Menschen seien erreicht worden. Nun habe man ein neues zentrales Gemeindezentrum bauen können. Die Gemeinde habe sich positiv entwickelt. Er könne nur Mut machen, sich auf den Weg zu begeben. Klein: „Wir sind auch ohne eigene Immobilien in den Ortschaften präsent.“
Synodalassessor Rolf Fersterra zeigte auf, dass auch in seiner Kirchengemeinde Niederschelden nicht die Substanzerhaltungsrücklage der Grund gewesen sei, sich von zwei Gebäuden zu trennen. Aufgrund des demografischen Wandels sei die Infrastruktur der Kirchengemeinde zu groß geworden. Eine zu große Infrastruktur könne inhaltliche Arbeit verhindern.
Zur Sprache kam auch der Kirchenladen in der Siegener Oberstadt. Hierfür entstehen zurzeit Überlegungen, eine Trägerschaft der Innenstadtgemeinden zu bewerkstelligen. Der Erhalt dieser kreiskirchlichen Einrichtung ist für 2016 im Haushalt noch vorgesehen. Die Synode beschloss auf Antrag, auch in 2017 den Kirchenladen zu erhalten.
Den Haushalt für 2016 und die Änderungen der Richtlinien des Baufonds beschloss die Kreissynode Siegen mit großer Mehrheit.
kp
Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)

Zum letzten Mal brachte der Vorsitzende des Finanzausschusses Rolf Marxmeier einen Haushalt in der Kreissynode Siegen ein. Er warnte trotz Mehreinnahmen deutlich vor Mehrausgaben.
26.11.2015
Seine letzte Rede zur Haushaltseinbringung hielt am vergangenen Mittwoch (25. November 2015) der Vorsitzende des Finanzausschusses Rolf Marxmeier. Mit Erreichen des 75. Lebensjahres muss er nach der Kirchenordnung aus dem Amt ausscheiden. Marxmeier freute sich, dass er die frohe Botschaft der Kirchensteuermehreinnahmen in Höhe von 50 Mio. Euro für 2015 von der Landessynode in Bielefeld nach Siegen tragen konnte. Der Kirchenkreis Siegen erwartet für das ablaufende Jahr daher eine Nachzahlung. Dennoch warnte der Finanzausschussvorsitzende deutlich vor Mehrausgaben. Preisbereinigt sei die Finanzkraft der Evangelischen Kirche um rund ein Drittel geschrumpft.
Bereits 2014 konnte der Haushalt mit einem Gesamtüberschuss von 1,1 Mio. Euro abgeschlossen werden. Darin enthalten ist eine Kirchensteuernachzahlung von fast 950.000 Euro. Davon werden 100.000 Euro für eine dringend notwendige Baumaßnahme am Evangelischen Gymnasium verwendet. 3 Euro pro Gemeindeglied erhalten die Kirchengemeinden, das sind insgesamt 368.000 Euro. 480.000 Euro werden dem Baufond der Kirchengemeinden zugeführt.
Mehreinnahmen
Im kommenden Jahr erwartet die westfälische Landeskirche Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 465 Mio. Euro. Marxmeier: „Somit wird auch im kommenden Jahr der negative Einfluss der demografischen Entwicklung auf das Kirchensteueraufkommen von der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung überkompensiert.“ Dennoch sieht er in dem sinkenden Anteil der Kirchensteuerentwicklung am staatlichen Steueraufkommen aus der Lohn- und Einkommensteuer einen deutlichen Hinweis. Dies mahne weiterhin zu einer konservativen Haushaltsplanung.
280 Mio. Euro gehen in 2016 an die 28 westfälischen Kirchenkreise mit ihren zurzeit 501 Gemeinden. Darin enthalten ist auch die Pfarrbesoldung, die durch Kirchenkreise und Gemeinden zu leisten ist.
Der Evangelische Kirchenkreis Siegen erhält in 2016 Kirchensteuer in Höhe von 14,6 Mio. Euro. Die ist ein Plus von 2,95 % gegenüber der Planung des Vorjahres. Davon erhalten die Kirchengemeinden 11.414.730 Mio. Euro (78 %), die Synodalen Dienste 1.463.427 Mio. Euro (10 %) sowie die Leitung und Verwaltung 1.756.112 Mio. Euro (12 %).
Von den Einnahmen der Gemeinden, die durch Pfarrvermögen, einer Rücklagenentnahme und Dienstwohnungserstattung insgesamt 11,8 Mio. Euro betragen, werden 4,8 Mio. Euro für die Pfarrstellenbesoldung aufgewendet, 1,139 Mio. Euro für Kindertageseinrichtungen, 676.150 Euro für die Jugendarbeit und 292.685 Euro für Diakonische Arbeit. Für die Haushaltsplanung der Kirchengemeinden verbleiben 4.646.331 Euro und damit ein Plus von 11,25 %. Diese Steigerung liegt an der Reduzierung der Pfarrstellen und an der Erhöhung der Kirchensteuerzuweisung.
Problemanzeige
Sorgen bereiten dem Finanzausschussvorsitzenden die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen, die mit einem Budgetierungsansatz von 7 % versehen sind. Sie laufen aus dem Ruder. Um die Gemeinden nicht mit einem höheren Budgetierungsanteil von 7,5 % zu belasten, mussten im vergangenen Jahr 41.430 Euro aus der Rücklage entnommen werden. Marxmeier: „Die Personalkosten steigen stärker als die Fallpauschalen, so dass immer weniger finanzielle Mittel für den Betrieb der Kindertagesstätte übrig bleiben. Das geht am Schluss zu Lasten der Kinder. Wir engagieren uns gerne als kirchlicher Träger in dieser staatlichen Aufgabe. Die Politik muss aber auch für eine auskömmliche Finanzierung der Arbeit in den Kindertagesstätten sorgen.“
Rücklagenbildung
Zur Sicherung und Erleichterung der Haushaltswirtschaft sind Rücklagen zu bilden. Der Finanzausschussvorsitzende erinnert an dieser Stelle immer wieder zutreffend auf Josephs nachhaltige Finanzpolitik in fetten und in mageren Jahren (1. Mose 41).
Ein für die Kirchengemeinden schwerer Brocken ist die Rücklagenbildung zur Sicherung der Substanzerhaltung von Gebäuden und die Ersatzbeschaffung von Gegenständen. Insbesondere die unter Denkmalschutz gestellten Kirchen erfordern hohe Rücklagenbeträge, die die Kirchengemeinden in finanzielle Bedrängnis bringen können. Die Rücklagenbildung orientiert sich am Versicherungswert des Gebäudes. Die Martini-Kirchengemeinde habe auf der vergangenen Synode die dramatische Situation der Gemeinden mit historischen Kirchen aufgezeigt, die eine Rücklage in der Höhe nicht bilden könnten. Die Kirchengemeinden rutschten in die Haushaltssicherung und kämen aus dieser mit eigener Anstrengung nicht mehr heraus. Die Rücklagenbildung für historische Kirchen solle, so die Martini-Gemeinde, sich künftig nicht mehr am Versicherungswert orientieren.
Der Finanzausschussvorsitzende betont die ortsbildprägende Bedeutung alter Kirchen. „Alte Kirchengebäude“, so Marxmeier, „sind mehr als ein Denkmal. Sie sind Zeugen gelebter christlicher Gemeinschaft und aus unseren Dörfern und Städten nicht wegzudenken. Auch für diejenigen, die sie nicht regelmäßig besuchen, sind sie unverzichtbare Wegmarken. Sie prägen unverwechselbar unsere Ortschaften und sind sichtbare Zeichen des christlichen Glaubens.“
Da in absehbarer Zeit für die kirchliche Haushaltswirtschaft ein neues System (NKF – Neues Kirchliches Finanzsystem) seitens der westfälischen Landeskirche eingeführt wird, das die bisherige Kameralistik ablöst, war es dem Finanzausschuss wichtig, einen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl mit der derzeitigen Verwaltungsordnung übereinstimmt als auch das künftige NKF im Blick behält.
Um die Gemeinden zu entlasten, wurde die Berechnungsgrundlage für die Rücklagen verändert. Der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Feuerversicherungswert wird nun mit dem von den Gebäudeversicherern verwendeten jährlichen Baukostenindex (zurzeit 13,10 Euro) multipliziert und nicht mehr mit dem „Gleitenden Neuwertfaktor“ (16,90 Euro). Von dem sich daraus errechneten Betrag müssen 0,35 % jährlich für denkmalgeschützte Gebäude und 0,5 % für die übrigen Gebäude in die Rücklage eingezahlt werden. Diese Neuregelung entlastet die Gemeinden.
Künftig sollen Bauinvestitionen in denkmalgeschützte Gebäude aus Eigenmitteln der Kirchengemeinde, aus einem Zuschuss aus dem gemeinsamen Baufond der Kirchengemeinden und durch Spenden finanziert werden.
Diskussion
In der Diskussion über den Haushalt wurden deutliche Vorbehalte vor dem Neuen Kirchlichen Finanzsystem geäußert. OKR Dr. Arne Kupke zeigte auf, dass das westfälische NKF anders eingeführt werde, wie seinerzeit in der Rheinischen Kirche. Zurzeit testeten drei Kirchengemeinden die westfälische Variante des Finanzsystems. Vor der Einführung würden die Kirchengemeinden umfassend informiert. Die Vorteile des neuen Systems, so Verwaltungsleiter Oliver Berg, lägen darin, dass klare Kostenstrukturen geboten würden. „Man sieht endlich, was es wirklich kostet. Man erhält eine Generationengerechtigkeit, da Schulden auf Kosten der künftigen Generationen deutlich zu sehen seien.“ Die kreiskirchliche Verwaltung in Siegen sei gut aufgestellt und bereite sich auf die Einführung mit Augenmaß vor, so der Leiter des Kreiskirchenamtes Siegen/Wittgenstein.
Pfarrerin Ute Waffenschmidt-Leng griff die in der Presse dargestellten Veränderungen in der Kirchengemeinde Oberholzklau auf, die sich von etlichen Gebäuden trennen müssen. Sie vertrat die Auffassung, dass die Kirchengemeinden „von oben“ arm gerechnet würden. Die Zuweisungen an die Gemeinden seien ständig gekürzt worden. Waffenschmidt-Leng: „Wir hätten das Geld, wenn wir es nicht für Substanzerhaltung verwenden müssten.“ Durch diese Entwicklung würden in der Fläche die Räume für die versammelte Gemeinde genommen. Auch soziale Kommunikation bräuchte Räume. In den Kommunen beispielsweise, sei ein gegenläufiger Trend zu beobachten. Oliver Günther, Gemeindepfarrer in Oberholzklau, erklärte, dass die Kirchengemeinde nicht mehr in der Lage sei, fünf historische Gebäude zu bewirtschaften. Mit der Substanzerhaltungsrücklage habe die Entscheidung der Kirchengemeinde, sich von Gebäuden zu trennen, nichts zu tun.
Pfr. Dr. Martin Klein ging auf den Gebäudereduzierungsprozess in der Kirchengemeinde Klafeld ein. Dieser Prozess sei schmerzlich und lang gewesen. Der Prozess habe aber eine Dynamik ausgelöst. Neue Menschen seien erreicht worden. Nun habe man ein neues zentrales Gemeindezentrum bauen können. Die Gemeinde habe sich positiv entwickelt. Er könne nur Mut machen, sich auf den Weg zu begeben. Klein: „Wir sind auch ohne eigene Immobilien in den Ortschaften präsent.“
Synodalassessor Rolf Fersterra zeigte auf, dass auch in seiner Kirchengemeinde Niederschelden nicht die Substanzerhaltungsrücklage der Grund gewesen sei, sich von zwei Gebäuden zu trennen. Aufgrund des demografischen Wandels sei die Infrastruktur der Kirchengemeinde zu groß geworden. Eine zu große Infrastruktur könne inhaltliche Arbeit verhindern.
Zur Sprache kam auch der Kirchenladen in der Siegener Oberstadt. Hierfür entstehen zurzeit Überlegungen, eine Trägerschaft der Innenstadtgemeinden zu bewerkstelligen. Der Erhalt dieser kreiskirchlichen Einrichtung ist für 2016 im Haushalt noch vorgesehen. Die Synode beschloss auf Antrag, auch in 2017 den Kirchenladen zu erhalten.
Den Haushalt für 2016 und die Änderungen der Richtlinien des Baufonds beschloss die Kreissynode Siegen mit großer Mehrheit.
kp
Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)
Zum letzten Mal brachte der Vorsitzende des Finanzausschusses Rolf Marxmeier einen Haushalt in der Kreissynode Siegen ein. Er warnte trotz Mehreinnahmen deutlich vor Mehrausgaben.