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Kreissynode Siegen III
Verantwortliche Haushaltsführung
Alternative Finanzierungsformen in den Blick nehmen

3.12.2018

Die Kirchensteuer wird wieder sinken, man weiß nur nicht genau wann. Diese Grundannahme bewog die Vorsitzende des Finanzausschusses des evangelischen Kirchenkreises Siegen Hannelene Reuter-Becker eine verantwortliche Haushaltsführung anzumahnen. „Sparmaßnahmen muss man ergreifen, wenn man viel Geld verdient. Sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät“, zitierte sie Paul Getty, der zu seiner Zeit als reichste Person der Welt galt. Mit dem sie den Kirchenkreis jedoch nicht vergleichen wollte. Noch würden die Finanzen auf der Einnahmeseite steigen, wie allgemein bekannt sei. Es hänge mit der guten Lage der Wirtschaft zusammen, mit dem zweitlängsten Aufschwung seit Bestehen der Bundesrepublik. „Wir alle wissen“ so Reuter-Becker, „dass auf einen Aufschwung ein Abschwung folgt, nur das Wann wissen wir nicht so genau.“

Daher soll im kommenden Jahr ein besonderes Augenmerk auf alternative Finanzierungsformen wie Vermögenseinnahmen und Fundraising liegen.

Die Mehreinnahmen aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.719.717,15 Euro wurden für die von der Synode beschlossenen Rücklage zur Sicherung der „Pastoralen Grundversorgung“ in den Baufonds verwendet und kamen den Kirchengemeinden entsprechend der Anzahl der Gemeindeglieder zugute.

Von den prognostizierten Einnahmen in Höhe von 507 Mio. Euro erhält der Kirchenkreis Siegen, gemessen an den Gemeindegliederzahlen, 16.338.660 Euro. Davon kommen 78 % den Gemeinden zugute. Darin sind enthalten Vorwegabzüge für die Pfarrbesoldung, für Kindertageseinrichtungen, die hauptamtliche Jugend- und Gemeindearbeit und die diakonische Arbeit. Zur eigenverantwortlichen Verwendung verbleiben als Gemeindegliederpauschale rd. 49 Euro pro Gemeindeglied. 10 % entfallen auf die kreiskirchlichen Dienste. Die Superintendentur einschließlich Leitungsorgane, Synode, Verwaltung und Rechnungsprüfung erhalten 12 %.

 

Finanzierungsproblem Kindertageseinrichtungen

Ein Sorgenkind ist die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis. Jede Kirchengemeinde zahlt pro Gemeindeglied 2,80 Euro in die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft. Nicht alle Kirchengemeinden engagieren sich in der Kindergartenarbeit. Die Kirchengemeinden, die Kindergartenarbeit wahrnehmen, zahlen  zusätzlich einen Betrag pro Gemeindeglied, der sich aus den Kosten ergibt, die durch die 2,80 Euro nicht abgedeckt sind. Die Synode hat seinerzeit beschlossen, dass die Gesamtsumme des kreiskirchlich aufzubringenden Trägeranteils an Kindergartenarbeit nicht mehr als 7 % Netto-Kirchensteueraufkommens betragen sollte. Da deutlich wurde, dass dies nicht auskömmlich ist, wurde der Prozentsatz in 2015 auf maximal 7,5 % angehoben. Aber auch dieser Betrag ist nicht mehr auskömmlich. Durch gestiegene Kosten, die der Träger nicht beeinflussen kann, liegt der Trägeranteil des Kirchenkreises mittlerweile bei 8,08 %. Das sind für 2019 geplant 1.320.000 Euro. Steigende Entnahmen aus Rücklagen sind unumgänglich. Eine stolze Summe, die sich der Kirchenkreis die Erziehung der Kinder kosten lässt. Ein staatliches „Rettungspaket“ im Kindergartenjahr 2017/18 in Höhe von 1,9 Mio. Euro half, die Kosten im Rahmen zu halten. Ein weiteres „Rettungspaket“ ist in Aussicht gestellt. Hannelene Reuter-Becker hofft, dass ein neues  Kinderbildungsgesetz von der Politik auf den Weg gebracht wird, das eine auskömmliche Finanzierung bietet.

Im Großen und Ganzen hält die Finanzausschussvorsitzende die finanzielle Lage für immer noch komfortabel. Katastrophen seien glücklicherweise noch nicht zu erkennen.  Reuter-Becker: „Das darf uns jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir Vorsorge treffen müssen, denn wir sind eine Kirche im Rückbau. Wir werden langsam aber stetig weniger, womit auch unsere Finanzkraft abnimmt, unsere Aufgaben aber bleiben.“ Für sie gilt daher, sich in den Regionen weiter zu konzentrieren und damit Kräfte zu bündeln. Es sollten aber auch weitere Einnahmequellen erschlossen werden. Ein Rückbau verliere seine Schrecken, wenn er gestaltet werden könne. Diese Phase solle als Chance zum Aufbruch genutzt werden. Für die Finanzierungen hülfen die neue Rücklage „Pastorale Grundversorgung“ oder auch ein Innovationsfonds. Reuter-Becker abschließend: „Jetzt, wo wir noch in der Lage sind, finanzielle Spielräume zu nutzen, können wir richtungsweisende Entscheidungen treffen und unsere Basis, unsere Gemeindeglieder, auf diesen Weg mitnehmen. Und wenn es uns dann noch gelingt, jüngere und junge Menschen für die eingeschlagenen neuen Pfade zu gewinnen oder gar begeistern zu können, dann haben wir nichts falsch gemacht. Gebe Gott, auf den wir unsere Hoffnung in allen Lebenslagen setzen, Gelingen zu unseren Vorhaben.“

Bei einer Gegenstimme wurden alle sieben Haushaltspläne einschließlich Stellenpläne beschlossen.

Die Finanzausschussvorsitzende Hannelene Reuter-Becker erläuterte die kreiskirchlichen Haushaltspläne für das Jahr 2019 und sprach sich dafür aus, finanzielle Spielräume zu nutzen für richtungsweisende Entscheidungen. Foto Karlfried Petri

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