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Corona-Schutz-Empfehlungen
in der Ev. Kirche von Westfalen ab 15. Februar 2021
19.2.2021

Was heißt das für uns im Evangelischen Kirchenkreis Siegen?
Bei einem Lockdown in NRW empfiehlt die EKvW ihren Kirchengemeinden, auf alle Präsenzveranstaltungen einschließlich Gottesdienste für die Dauer des Lockdown zu verzichten.
Bei einem Lockdown in einzelnen Regionen würde diese Empfehlung entsprechend heruntergebrochen auf die betreffende Region.
Besteht kein Lockdown, weder landesweit noch regional, empfiehlt die EKvW grundsätzlich den Verzicht auf sämtliche Präsenzveranstaltungen bei einem Inzidenzwert über 50. Bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen sieben Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, könnten Gottesdienste und Konfirmandenarbeit mit den bewährten Schutzkonzepten stattfinden. Vorbehaltlich einer Änderung der aktuell geltenden CoronaSchVO könnte bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 35 liegen, auch das weitere kirchliche Leben mit den bewährten Schutzkonzepten stattfinden. Die Schutzkonzepte werden gemäß den Bestimmungen der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Verordnungen fortlaufend aktualisiert.
Die Verantwortung und die Entscheidung, wie mit den Empfehlungen der EKvW verfahren wird, bleiben bei den Presbyterien der jeweiligen Kirchengemeinden.
Die nächsten Wochen eröffnen Perspektiven und fordern Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Verantwortung.
Bleiben wir in Zuversicht verbunden!
Text: Kerstin König
Foto: Kirchenkreis