News-Archiv
Erkennen, bewerten, handeln
Kindesschutz hat in der evangelischen Jugendarbeit hohen Stellenwert
13.3.2013
In der evangelischen Jugendarbeit des Kirchenkreises Siegen und des CVJM hat der Schutz des Kindes einen hohen Stellenwert. Weiterbildungen zu dieser Thematik stehen regelmäßig auf der Fortbildungstagesordnung. So auch jetzt (13.2.2013) als sich an die 50 Mitarbeitende aus der Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf und den CVJM-Vereinen der Wilnsdorfer Ortschaften im Gemeindezentrum Rödgen trafen, um sich in Sachen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung weiterzubilden. Erkennen, bewerten, handeln lauteten die Verben, die im Kindesschutz der evangelischen Jugendarbeit und im CVJM eine zentrale Rolle spielen. Sollen Kinder doch geschützt und gestärkt werden. Melanie Grybel, Jugendreferentin der Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf, Martin Ditthardt, CVJM-Kreissekretär und Marc Kraßmann, Jugendreferent der Kirchengemeinden Netphen, Deuz und Dreis-Tiefenbach, informierten die ehrenamtlich Mitarbeitenden gründlich und verantwortungsvoll über das sensible Thema.
Zunächst wurden verschiedene Szenen beschrieben, die im Gruppenalltag vorkommen können. Die Jugendlichen und Erwachsenen durften abstimmen, ob es sich dabei ihrer Meinung nach um einen sexuellen Übergriff handelt oder nicht. Was ist, wenn beispielsweise der Po einer Teilnehmerin getätschelt wird, oder ein Mitarbeiter alleine das Mädchenzimmer betritt? Wie ist das mit dem gemeinsamen Duschen nach einer Sportveranstaltung?
Die Inhalte der einschlägigen Paragraphen des Sozialgesetzbuches und des Strafgesetzbuches wurden erläutert. Sie geben grobe Leitlinien vor, die helfen, Kinder und Jugendliche zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Die Jugendreferenten aus Kirche und CVJM zeigten auf, woran man erleidete sexuelle Gewalt bei Jugendlichen erkennen kann.
Es wurde gemeinsam aber auch darüber nachgedacht, wie man Kinder- und Jugendarbeit vorbeugend so gestalten kann, das Möglichkeiten für Übergriffe gemindert werden.
Die Ehrenamtlichen lernten beispielsweise Präventionsgrundsätze kennen. Danach ist es hilfreich, den Kindern zu vermitteln, dass ihr Körper ihnen gehört und ihre Gefühle wichtig sind. Kinder müssen lernen zu unterscheiden zwischen angenehmen und unangenehmen Berührungen, und dass sie das Recht haben, Nein zu sagen. Unangenehme Erfahrungen sollen sie nicht als Geheimnis mit sich herumtragen, sondern darüber sprechen, bis ihnen geholfen wird. Vor allem müssen sie lernen, sich nicht schuldig zu fühlen. Die Schuld liegt bei sexuellen Übergriffen immer bei den Erwachsenen.
Kinder und Jugendliche können durch die Vermittlung solcher Grundsätze sensibilisiert und gestärkt werden in ihrem Verhalten.
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen wird zu 90 % von Männern ausgeübt. Jungen erleiden zu 75 % aller Fälle sexuelle Gewalt von Männern. Die meisten Übergriffe finden in der Familie und Verwandtschaft statt.
Mitarbeitende können in eine schlimme Entscheidungssituation geraten, wenn sie sexuelle Gewalteinwirkung bei einem Kind festzustellen meinen. Wie reagiert man angemessen? Was, wenn sich das Wahrgenommene nicht als sexuelle Gewalt herausstellt? Jemanden zu Unrecht zu beschuldigen, kann für den Betroffenen fatale Folgen haben. Hier spielt eine Person des Vertrauens, der sich ein Mitarbeiter über seine Beobachtungen anvertrauen sollte, eine große Rolle. Zudem muss der Mitarbeitende die eigenen Grenzen akzeptieren. Bei akut bedrohlichen Situationen kann beispielsweise der Kindernotdienst, das Jugendamt oder die Polizei informiert werden.
Die Mitarbeitenden in der kirchlichen Jugendarbeit und auch im CVJM unterschreiben Selbstverpflichtungen. Damit versprechen sie unter anderem alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.
kp
Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)
Ein Scherbenhaufen ist die Seele eines Kindes, das durch sexuelle Gewalt verletzt wurde. Schmerzende Narben bleiben in der Seele zurück. Geschehenes kann nie mehr ungeschehen gemacht werden.
Zunächst wurden verschiedene Szenen beschrieben, die im Gruppenalltag vorkommen können. Die Jugendlichen und Erwachsenen durften abstimmen, ob es sich dabei ihrer Meinung nach um einen sexuellen Übergriff handelt oder nicht. Was ist, wenn beispielsweise der Po einer Teilnehmerin getätschelt wird, oder ein Mitarbeiter alleine das Mädchenzimmer betritt? Wie ist das mit dem gemeinsamen Duschen nach einer Sportveranstaltung?
Die Inhalte der einschlägigen Paragraphen des Sozialgesetzbuches und des Strafgesetzbuches wurden erläutert. Sie geben grobe Leitlinien vor, die helfen, Kinder und Jugendliche zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Die Jugendreferenten aus Kirche und CVJM zeigten auf, woran man erleidete sexuelle Gewalt bei Jugendlichen erkennen kann.
Es wurde gemeinsam aber auch darüber nachgedacht, wie man Kinder- und Jugendarbeit vorbeugend so gestalten kann, das Möglichkeiten für Übergriffe gemindert werden.
Die Ehrenamtlichen lernten beispielsweise Präventionsgrundsätze kennen. Danach ist es hilfreich, den Kindern zu vermitteln, dass ihr Körper ihnen gehört und ihre Gefühle wichtig sind. Kinder müssen lernen zu unterscheiden zwischen angenehmen und unangenehmen Berührungen, und dass sie das Recht haben, Nein zu sagen. Unangenehme Erfahrungen sollen sie nicht als Geheimnis mit sich herumtragen, sondern darüber sprechen, bis ihnen geholfen wird. Vor allem müssen sie lernen, sich nicht schuldig zu fühlen. Die Schuld liegt bei sexuellen Übergriffen immer bei den Erwachsenen.
Kinder und Jugendliche können durch die Vermittlung solcher Grundsätze sensibilisiert und gestärkt werden in ihrem Verhalten.
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen wird zu 90 % von Männern ausgeübt. Jungen erleiden zu 75 % aller Fälle sexuelle Gewalt von Männern. Die meisten Übergriffe finden in der Familie und Verwandtschaft statt.
Mitarbeitende können in eine schlimme Entscheidungssituation geraten, wenn sie sexuelle Gewalteinwirkung bei einem Kind festzustellen meinen. Wie reagiert man angemessen? Was, wenn sich das Wahrgenommene nicht als sexuelle Gewalt herausstellt? Jemanden zu Unrecht zu beschuldigen, kann für den Betroffenen fatale Folgen haben. Hier spielt eine Person des Vertrauens, der sich ein Mitarbeiter über seine Beobachtungen anvertrauen sollte, eine große Rolle. Zudem muss der Mitarbeitende die eigenen Grenzen akzeptieren. Bei akut bedrohlichen Situationen kann beispielsweise der Kindernotdienst, das Jugendamt oder die Polizei informiert werden.
Die Mitarbeitenden in der kirchlichen Jugendarbeit und auch im CVJM unterschreiben Selbstverpflichtungen. Damit versprechen sie unter anderem alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.
kp
Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)
Ein Scherbenhaufen ist die Seele eines Kindes, das durch sexuelle Gewalt verletzt wurde. Schmerzende Narben bleiben in der Seele zurück. Geschehenes kann nie mehr ungeschehen gemacht werden.