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Innovationsfonds "Aufbruch 57" wird fünf Jahre alt

19.2.2024

Jesus-Weg in der Kirchengemeinde Müsen
© Kirchengemeinde Müsen
Jesus-Weg in der Kirchengemeinde Müsen

Die Umsetzung einer guten Idee sollte nicht am Geld scheitern. Davon ist Pfarrer Jochen Wahl aus Burbach überzeugt. Er war Mitinitiator des Innovationsfonds „Aufbruch 57“. Fünf Jahre alt wird in diesem Jahr dieses Förderprogramm, das im Evangelischen Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein die Möglichkeit bietet, Gelder für innovative missionarische und diakonische Projekte und Initiativen zu bekommen. Ins Leben gerufen wurde der Fonds 2019, von der Synode für vorerst fünf Jahre beschlossen und mit 300.000 Euro ausgestattet. Im Herbst 2023 stimmte die Synode dafür, den Innovationsfonds bis 2026 fortzuführen. Gebildet wurde „Aufbruch 57“ mit Kirchensteuermehreinnahmen aus dem Jahr 2018 und dem Gedanken „wir müssen in die Zukunft investieren“, sagt Jochen Wahl. „Wie können wir unsere Gemeinde vor Ort unterstützen?“ sei eine zentrale Frage gewesen.

Einen Antrag können beispielsweise Kirchengemeinden, Einrichtungen des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein oder freie Werke wie der CVJM stellen. Bis zu 70 Prozent der Projektsumme können gefördert werden, die Mindestfördersumme liegt bei 2000 Euro. Rund 30 Projekte sind bereits unterstützt worden, darunter ein Café-Mobil in Obersdorf, der Jesus-Weg, eine ökumenische Initiative, in Müsen oder das Musikfestival „Bonfire“ in Siegen.

Café-Mobil in der Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf
© Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf
Café-Mobil in der Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf

 

Die Corona-Pandemie bremste die Arbeit nach einem guten Start. „Das war schwierig“, berichtet Jochen Wahl. Geplante Projekte und Ideen konnten nicht umgesetzt werden. Aber: Diejenigen, die einen entsprechenden Antrag stellten, erhielten 2000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen, um Menschen auch in Zeiten von Lockdowns und anderen Corona-Maßnahmen zu erreichen, zum Beispiel mit Online-Gottesdiensten.  

Ein Gremium, dessen Vorsitzender Jochen Wahl ist, berät vorab, ob ein Projekt förderfähig ist und steht den Antragstellenden beratend zur Seite. Der Bevollmächtigtenausschuss des Kirchenkreises entscheidet, ob ein Projekt unterstützt wird. Kriterien für eine Förderung sind beispielsweise, ob neue Zielgruppen erreicht werden und das Evangelium in Wort und Tat bezeugt wird. Gelebte Spiritualität soll einen zentralen Raum einnehmen. Vor allem aber sollte das Projekt innovativ sein, betont Jochen Wahl. „Es sollte eine gewisse Einmaligkeit haben, nicht nur in der Gemeinde.“ Der Fördertopf ist mit über 200.000 Euro noch gut gefüllt – es besteht also weiter die Chance, finanzielle Unterstützung für gute Ideen zu beantragen. Jochen Wahl macht Mut: „Wenn du eine Idee hast, dann mach. Leg los!“. Man müsse Chancen nutzen, manchmal auf einfach etwas riskieren und sich nicht entmutigen lassen. Der Innovationsfonds „Aufbruch 57“ könne dabei unterstützen. Weitere Informationen und einen Antrag zum Herunterladen gibt es auf der Seite des Kirchenkreises.

Sarah Panthel

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