News-Archiv

Kreissynode Siegen II
Kirchenkreiskonzeption
Pastorale Grundversorgung

29.6.2018

 

Solidarität in Vielfalt

Kirchenkreiskonzeption

 

Seit drei Jahren arbeitet die vom Kreissynodalvorstand eingesetzte Prozesssteuerungsgruppe mit dem kryptischen Namen EVKKSI2025. Der steht für Evangelischer Kirchenkreis Siegen 2025 und hat die Aufgabe herauszuarbeiten, welche Entwicklungsschritte gegangen werden sollten, damit auch im Jahre 2025 Kirchenkreis und Kirchengemeinden ihren Dienst an den Gemeindegliedern und der Gesellschaft wahrnehmen können. Die Gemeindeglieder werden weniger, die finanziellen Ressourcen werden absehbar ebenfalls geringer und, was schon jetzt schmerzlich spürbar ist, es fehlt an theologischem Nachwuchs. In den nächsten Jahren werden etwa 20 %  aller Gemeindepfarrstellen mangels Nachwuchs nicht wiederbesetzt werden können. Mit längeren Vakanzen wird umzugehen sein. Darauf Reaktionsmöglichkeiten zu entwickeln, war Aufgabe der Prozesssteuerungsgruppe. Auf den vergangenen Sommersynoden wurde jeweils mit Zwischenberichten über den Stand der Beratungen und die Zielrichtung informiert. In zwei Durchgängen wurden die Gemeinden und Einrichtungen aufgefordert, ihre Stellungnahmen und Vorschläge abzugeben, die in das Papier eingeflossen sind. Das Ergebnis liegt nun vor. Es trägt den Namen „Solidarität in Vielfalt“ und setzt auf die Einsicht und Bereitschaft zum solidarischen Handeln innerhalb des Kirchenkreises und zwischen den einzelnen Kirchengemeinden. Herausgekommen ist kein statisches, abgeschlossenes Dokument, sondern eine Beschreibung von Situation, theologischer Grundlage und vier Handlungsfeldern mit insgesamt 53 unterschiedlich umfangreichen Handlungsaufträgen, die verschieden zügig in den nächsten fünf Jahren abzuarbeiten sind oder aber als Dauerauftrag ständig im Blick gehalten werden sollen. Herausgearbeitet wurden die Handlungsfelder gesellschaftliche Veränderung, gesamtkirchliche Rahmenbedingungen, kreiskirchliche Struktur und Personalentwicklung.

 

Zuvor stellt Konzeption jedoch die theologische Grundlegung heraus. Die Kirche wird als Leib Christi beschrieben entsprechend dem Kirchenbild des Paulus. Der Evangelische Kirchenkreis Siegen lebt als Gemeinschaft der Gemeinden und ihrer Einrichtungen, Referate, Dienste und ihrer Verwaltung entsprechend dem Verständnis von Gemeinde, wie es in 1. Kor. 12, 4–6 beschrieben als verschiedene Gaben, aber ein Geist, verschiedene Ämter, aber ein Herr, verschiedene Kräfte, aber ein Gott, der alles in allen wirkt. In dem Bild des Leibes Christi wird deutlich die Vielfalt innerhalb der Kirche wie die Einheit der Glieder und Teilbereiche. Das Bild veranschaulicht die Eigenständigkeit und Individualität der Glieder ebenso, wie deren wechselseitige Angewiesenheit und ihre Berufung zu gegenseitiger Solidarität und Ergänzung. 

In Anleitung durch dieses biblische Bild besinnen sich die Gemeinden und die synodalen Dienste des Kirchenkreises Siegen in der Zeit der Umgestaltung stärker auf ihre Zusammengehörigkeit. Die Gemeinden und Dienste, so das Konzept, können viele der vorliegenden und zu erwartenden Herausforderungen nur gemeinschaftlich, solidarisch und im wechselseitigen Ausgleich bewältigen. Um Einheit und Vielfalt gleichermaßen zu bewahren und zu fördern, sind folgende Prinzipien leitend: 

„Der Kirchenkreis erkennt die Verschiedenheit seiner Kirchengemeinden als Reichtum und Wirkung des Geistes an und fördert sie.

Im Kirchenkreis Siegen bleibt die evangelische Kirche als Gemeinde vor Ort präsent, auch wenn nicht mehr in jedem Dorf ein kirchliches Gebäude vorgehalten werden kann.

Die Kirchengemeinden und die synodalen Dienste erkennen ihre Verbundenheit miteinander und gestalten dieses Zusammenwirken bewusst. So entfalten sie den im Bild des Leibes Christi intendierten wechselseitigen Nutzen und die Solidarität aller Glieder des Leibes.

Die Gemeinden im Kirchenkreis Siegen sehen ihre Zukunft nicht in einer Zentralisierung, bei der die Profile der einzelnen Gemeinden verloren gehen würden, sondern fördern deren Erkennbarkeit. Die Identitäten und Profile der Kirchengemeinden sollen nicht aufgegeben werde, sondern durch Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden erhalten und gestärkt werden.

Zugleich überwinden sie ein Verständnis, nachdem die einzelnen Kirchengemeinden losgelöst von den Nachbargemeinden oder der Gemeinschaft aller Gemeinden und Dienste im Kirchenkreis ihr Gemeinde-Sein verwirklichen könnten.

Im Rahmen des Prozesses 2025 verwirklichen die Gemeinden ihre Solidarität zunächst auf der Ebene der Regionen, ohne das Ganze des Kirchenkreises aus dem Auge zu verlieren. Leitend kann dabei der Satz sein: „Das Ich der Parochie darf bleiben und das Wir der Region kann wachsen.“ …  So bleibt die Identifikation mit der Gemeinde vor Ort möglich, die sich in persönlichem und finanziellem Einsatz für die eigene Gemeinde ausdrückt. Identität und Solidarität bilden keinen Widerspruch, sondern sind als Ergänzung komplementär zu verstehen.“

 

In der kurzen Diskussion regte Pfarrerin Ute Waffenschmidt-Leng an, die Konzeption zu ergänzen um die Aussage, dass Kirche Kirche für andere sei. Wir seien nicht für uns selber da. In der Situationsbeschreibung fehle ihr die gesellschaftliche Situation. Christengemeinde sei Teil der Bürgergemeinde. Solidarität werde zunehmend aufgekündigt. Eine Willkommenskultur sei leider vorbei. Hier müsse sich Kirche äußern.

 

Pfarrer Ralph van Doorn sprach sich dafür aus, bei der Ausbildung der Theologen die alten Sprachen nicht aufzugeben.

Dankbar äußerte sich Pfarrerin Rebecca Schmidt dafür, dass in die Konzeption aufgenommen worden sei, was die Presbyterien formuliert hätten. 

 

Bei zwei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen wurde die Konzeption des Evangelischen Kirchenkreises Siegen „Solidarität in Vielfalt“ mit großer Mehrheit beschlossen.

kp

 

Text zum Bild: (Foto Karlfried Petri)

Die Pfarrer Rolf Fersterra und Volker Schubert erläuterten die Kirchenkreiskonzeption.


 

Rücklage pastorale Grundversorgung

 

Um in Zukunft Kirchengemeinden zu helfen, Zeiten von unbesetzten Pfarrstellen besser zu überstehen und flexibler bei Pfarrstellenbesetzungen reagieren zu können, stellten die Vorsitzende des Finanzausschusses Hannelene Reuter-Becker und Pfarrer Oliver Günther, stellv. Finanzausschussvorsitzender, einen Vorschlag des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor. Danach soll eine Rücklage ab sofort bis 2025 eingerichtet werden. In 2017 konnten 225.329,34 Euro an Pfarrbesoldung nicht ausgegeben werden, weil entsprechende Stellen nicht besetzt waren. Dieser Betrag könnte in den nächsten Jahren durch Mehreinnahmen aus Pfarrvermögen, bei den Kirchensteuern und künftig evtl. nicht verausgabten Pfarrbesoldungen erhöht werden.  Mit diesem finanziellen Rücklagenpolster, so hofft der Finanzausschuss, könne der Kirchenkreis in Zukunft flexibel auf Pfarrstellenvakanzen regieren. So könnten beispielsweise zeitlich befristet mehr Pfarrstellen innerhalb einer Region freigegeben werden, als die Gemeindegliederzahlen hergeben. Dies mit dem Ziel, zukunftsweisende Umstrukturierungen zu fördern, besondere Härten für Gemeinden abzumildern oder regionale Prozesse des Zusammenwachsens zu begleiten und mit personellen Ressourcen zu unterstützen. Um das landeskirchliche Modell der multiprofessionellen Teams im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Kirchenkreis verwirklichen zu können, könnten Stellenanteile zu attraktiven Vollzeitstellen aufgestockt werden. Gemeindepädagogen sowie Diakone oder Jugendreferenten könnten hierbei in freien und unbesetzten Pfarrstellen innerhalb der Region eingesetzt werden. Es könnten auch zusätzliche kreiskirchliche Stellenanteile befristet für Vertretungsaufgaben im Kirchenkreis eingerichtet werden, die sich womöglich mit eingeschränkten Stellenanteilen mit dem Gemeindepfarramt kombinieren ließen. Auch könnte das landeskirchliche Modell des sogenannten „Gastdienstes“ sowie des „Pastoralen Dienstes im Übergang“ ebenfalls umgesetzt werden. 

 

Einstimmig stimmte die Kreissynode dem Vorschlag des Finanzausschusses zu, nicht verausgabte Pfarrstellenpauschalen ab sofort bis 2025 einer gesonderten Rücklage „Pastorale Grundversorgung“  zuzuführen. Eine vom Kreissynodalvorstand eingerichtete Arbeitsgruppe unter Leitung des Superintendenten  soll die Kriterien zur Verwendung dieser Mittel näher definieren.

kp 

zurück zur Übersicht

get connected