News-Archiv
Kreissynode Siegen III
Pfarrstellen im Auge behalte
28.6.2012
Voraussichtlich weit über 40 Pfarrerinnen und Pfarrer gehen zwischen 2020 und 2030 im Evangelischen Kirchenkreis in den Ruhestand. Dieser geballte personelle Verlust kann durch die Regelung der Landeskirche, wonach Pfarrer bereits mit 58 Jahren mit entsprechenden Abzügen in den Ruhestand gehen können, womöglich etwas abgefedert werden. Für Hans-Werner Schmidt bringt die Situation mit sich, dass Kirchengemeinden künftig noch näher zusammenrücken und einander intensiver im Blick behalten müssen.
Insbesondere beim Wegfall einer Pfarrstelle kann eine Gemeindezusammenlegung oder aber eine Pfarramtliche Verbindung anstehen. Dies kommt dadurch zustande, das ab 1. Januar 2013 der neue von der Landeskirche beschlossene Korridor von 2250 bis 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle angewandt wird. Für alle Regionen des Kirchenkreises Siegen bedeutet diese Neuregelung, dass in dem Moment, wo eine Pfarrerin oder ein Pfarrer eine Kirchengemeinde verlässt, eine Gesamtveränderung in der Region ins Haus steht. Es trifft dann auch die Nachbargemeinden. Schmidt: Die Zeiten, in denen man lediglich auf die Zahlen der eigenen Gemeinde schaun konnte, sind nun wohl endgültig vorbei. Vor allem die Einpfarrstellengemeinden sind davon betroffen, wenn ihre Gemeindegliederzahlen nahe an 2250 liegen oder aber diese Zahl schon unterschritten haben. Eine Reduzierung der Gemeindegliederzahlen trifft dann auch die Nachbargemeinde, deren Zahl womöglich noch für die vorhandenen Pfarrstellen ausreicht. Der Synodalassessor macht es an einer konkreten Situation deutlich. Wenn beispielsweise in den Kirchengemeinden der Region 7a, dazu zählen Krombach, Kreuztal, Ferndorf und Buschhütten, eine Veränderung an irgendeiner Pfarrstelle ansteht, ist davon sofort die Einpfarrstellengemeinde Buschhütten betroffen, deren Gemeindegliederzahl unter 2250 liegt. Eine Eingliederung von Buschhütten in eine andere Kirchengemeinde oder ein noch umfänglicher Zusammenschluss von Gemeinden wäre die unausweichliche Konsequenz.
Das ist genug
In vielen Kirchengemeinden des Kirchenkreises unterstützen Prädikantinnen und Prädikanten die Pfarrerinnen und Pfarrer bei ihren Aufgaben. Sie halten an vielen Orten Gottesdienste und sind gern gehörte Predigerinnen und Prediger. Die Landeskirche ist der Auffassung, so teilte Hans-Werner Schmidt mit, dass es im Vergleich zu anderen Kirchenkreisen im Kirchenkreis Siegen genug Prädikantinnen und Prädikanten gebe und sie den Bedarf momentan hinlänglich gedeckt sehe. Etwa 60 Laien sind in den Gemeinden des Kirchenkreises Siegen zu diesem Dienst ausgebildet und bestellt, wenngleich nicht mehr alle tätig. Für diesen Dienst geeignete Gemeindeglieder werden von den Gemeinden vorgeschlagen und von der Landeskirche zur Ausbildung zugelassen. Bei der Zulassung will die Landeskirche künftig Zurückhaltung üben.
kpText zum Bild: (Foto Karlfried Petri)Synodalassessor Hans-Werner Schmidt informierte die Synodalen über die Pfarrstellen entwicklung.
Insbesondere beim Wegfall einer Pfarrstelle kann eine Gemeindezusammenlegung oder aber eine Pfarramtliche Verbindung anstehen. Dies kommt dadurch zustande, das ab 1. Januar 2013 der neue von der Landeskirche beschlossene Korridor von 2250 bis 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle angewandt wird. Für alle Regionen des Kirchenkreises Siegen bedeutet diese Neuregelung, dass in dem Moment, wo eine Pfarrerin oder ein Pfarrer eine Kirchengemeinde verlässt, eine Gesamtveränderung in der Region ins Haus steht. Es trifft dann auch die Nachbargemeinden. Schmidt: Die Zeiten, in denen man lediglich auf die Zahlen der eigenen Gemeinde schaun konnte, sind nun wohl endgültig vorbei. Vor allem die Einpfarrstellengemeinden sind davon betroffen, wenn ihre Gemeindegliederzahlen nahe an 2250 liegen oder aber diese Zahl schon unterschritten haben. Eine Reduzierung der Gemeindegliederzahlen trifft dann auch die Nachbargemeinde, deren Zahl womöglich noch für die vorhandenen Pfarrstellen ausreicht. Der Synodalassessor macht es an einer konkreten Situation deutlich. Wenn beispielsweise in den Kirchengemeinden der Region 7a, dazu zählen Krombach, Kreuztal, Ferndorf und Buschhütten, eine Veränderung an irgendeiner Pfarrstelle ansteht, ist davon sofort die Einpfarrstellengemeinde Buschhütten betroffen, deren Gemeindegliederzahl unter 2250 liegt. Eine Eingliederung von Buschhütten in eine andere Kirchengemeinde oder ein noch umfänglicher Zusammenschluss von Gemeinden wäre die unausweichliche Konsequenz.
Das ist genug
In vielen Kirchengemeinden des Kirchenkreises unterstützen Prädikantinnen und Prädikanten die Pfarrerinnen und Pfarrer bei ihren Aufgaben. Sie halten an vielen Orten Gottesdienste und sind gern gehörte Predigerinnen und Prediger. Die Landeskirche ist der Auffassung, so teilte Hans-Werner Schmidt mit, dass es im Vergleich zu anderen Kirchenkreisen im Kirchenkreis Siegen genug Prädikantinnen und Prädikanten gebe und sie den Bedarf momentan hinlänglich gedeckt sehe. Etwa 60 Laien sind in den Gemeinden des Kirchenkreises Siegen zu diesem Dienst ausgebildet und bestellt, wenngleich nicht mehr alle tätig. Für diesen Dienst geeignete Gemeindeglieder werden von den Gemeinden vorgeschlagen und von der Landeskirche zur Ausbildung zugelassen. Bei der Zulassung will die Landeskirche künftig Zurückhaltung üben.
kpText zum Bild: (Foto Karlfried Petri)Synodalassessor Hans-Werner Schmidt informierte die Synodalen über die Pfarrstellen entwicklung.