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(Wieder)-Eintritt geht ganz einfach
23.1.2018
Ende des vergangenen Jahres wurde nach dem Beschluss der Kreissynode Siegen der Kirchenladen „offenBar“ in der Siegener Oberstadt aufgegeben. Davon betroffen ist auch die Wiedereintrittsstelle, die im Kirchenladen beheimatet war. Dennoch sind auch künftig im Einzugsgebiet des Ev. Kirchenkreises Siegen Wiedereintritte in die Evangelische Kirche möglich. Im Kirchenladen sind von 2008 bis zur Schließung 235 Personen in die Evangelische Kirche eingetreten. Aber auch in den 29 Kirchengemeinden des Ev. Kirchenkreises Siegen treten immer wieder Menschen in die Evangelische Kirche ein. Von 2005 bis 2016 waren es 825 Personen.
Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (Art 13, 2 KO) kann jede zuständige Pfarrerin und jeder zuständige Pfarrer in den Kirchengemeinden eine Aufnahme oder Wiederaufnahme von in der Kirchengemeinde wohnenden Personen in die evangelische Kirche vornehmen. Eine solche Aufnahme kann sogar durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland oder durch eine hierfür anerkannte Wiedereintrittsstelle erfolgen. Außer bei den Pfarrerinnen und Pfarrern sind Auskünfte auch in der Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Siegen unter Tel. 0271/5004-202 erhältlich.
Ein Beschluss des Presbyteriums, wie er vor einigen Jahren für einen Wiedereintritt noch nötig war, ist nicht mehr erforderlich. Nötig ist jedoch ein schriftlicher Antrag der Person, die in die Evangelische Kirche aufgenommen werden möchte. Hierzu gibt es einen entsprechenden Vordruck.
Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Hier reichen ein Personalausweis, die Taufurkunde und der Nachweis über den einstigen Kirchenaustritt bei einem vereinbarten Termin für den Wiedereintritt bei der zuständigen Gemeindepfarrerin oder dem zuständigen Gemeindepfarrer des Wohnortes aus. Der Kircheneintritt kann in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.
Menschen, die noch nicht getauft sind, können den Pfarrer oder die Pfarrerin ihres Wohnortes ansprechen, um ein Taufgespräch und einen Termin für die Taufe zu verabreden. In manchen Kirchengemeinden ist ein Taufkurs vorgesehen. Mit der Taufe ist automatisch der Kircheneinritt verbunden. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt.
Die Gründe, warum jemand wieder in die Evangelische Kirche eintreten will, sind vielfältig. Es kann sein, dass der christliche Glaube neue Bedeutung gewonnen hat - vielleicht durch die Begegnung mit einem glaubwürdigen Christen, einer bevorstehenden Kindstaufe, bei der jemand Patin oder Pate werden möchte, einer geplanten kirchlichen Trauung oder der Wunsch nach Trost und Beistand bei Krankheit und Sterben.
Egal, ob Menschen noch nie etwas mit Kirche zu tun hatten oder ob es Ereignisse gab, die sie zum Kirchenaustritt bewogen haben – diese Menschen sind in der Evangelischen Kirche willkommen!
Karlfried Petri