News-Archiv
Corona-Virus: Aktuelle Informationen
zu Gottesdiensten, Kitas und Beratungsdiensten
17.3.2020

Angesichts der Corona-Pandemie ist der Alltag im Evangelischen Kirchenkreis Siegen, seinen Gemeinden und Einrichtungen weiterhin deutlich eingeschränkt. Wegen neuer behördlicher Anordnungen kann sich die Lage ständig ändern. Darüber informieren wir laufend an dieser Stelle.
Gottesdienste: Seit Anfang Mai sind wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Gemeinden müssen dabei ein Schutzkonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen einhalten:
- Teilnehmerzahl: Die Höchstzahl der Gottesdienstbesucher hängt davon ab, wie viele Menschen in der jeweiligen Kirche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Metern Platz finden. Die erlaubte Teilnehmerzahl variiert also je nach Größe der Kirche.
- Teilnehmerlisten: Alle Besucher müssen sich zudem in eine Teilnehmerliste eintragen. Sie dienen ausschließlich dazu, im Falle einer später entdeckten Corona-Infektion mögliche Ansteckungsketten nachzuvollziehen.
- Abstand: Die Gemeinden sorgen durch die Markierung von Sitzplätzen oder das gezielte Aufstellen von Stühlen dafür, dass Gottesdienstbesucher den Abstand einhalten. Mit „Einbahnstraßenregelungen“ wird dafür gesorgt, dass es beim Betreten und Verlassen der Kirche zu keinem engen Kontakt zwischen den Menschen kommt.
- Hygiene: Das Betreten der Kirche ist nur mit Mund-Nase-Schutz erlaubt. Gemeinden stellen zudem am Eingang Handdesinfektionsmittel bereit. Türgriffe und Handläufe werden vor und nach dem Gottesdienst desinfiziert.
- Gesang: Verzichten müssen Gottesdienstbesucher darauf, selbst zu singen - denn beim Singen ist das Infektionsrisiko besonders hoch. Auch Chöre und Orchester dürfen deswegen nicht auftreten, allenfalls ein einzelner Sänger oder eine Sängerin in ausreichendem Abstand zu den Besuchern.
- Abendmahl: Auf das Abendmahl soll weitestgehend verzichtet werden. Wird Abendmahl gefeiert, dann nur mit Einzelkelchen.
Welche Gemeinden Gottesdienst feiern, erfahren Sie hier.
Digitale Alternativangebote: Der Kirchenkreis und und viele Kirchengemeinden veröffentlichen weiterhin Gottesdienste und Andachten als Videos oder Podcasts im Internet. Eine Übersicht finden Sie hier.
Kindertageseinrichtungen: Zurzeit dürfen nur bestimmte Gruppen von Kindern in den Kindertagesstätten betreut werden. Welche das sind, erklärt unser Kita-Referat hier. Ab dem 8. Juni haben wieder alle Kinder einen Betreuungsanspruch, für die ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, allerdings reduziert sich sich der Umfang der Betreuung für ausnahmslos alle Kinder um jeweils zehn Stunden. Die Kinder werden dabei in gleich bleibenden Gruppen und von den gleichen Mitarbeitenden betreut. Alle Eltern, deren Kinder in Einrichtungen in Trägerschaft des Kirchenkreises betreut werden, wurden dazu bereits informiert.
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle (EFL): Die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises bietet telefonische Beratungen an. Dies gilt natürlich auch für die Schwangerschaftskonfliktberatung und für Neuanmeldungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Paar- und Familienberatungen. Diese sind telefonisch leider nicht möglich. Die wöchentliche Offene Sprechstunde (mittwochs 08:15 - 11:30 Uhr) bleibt auch bestehen - wenngleich telefonisch. Rufen Sie im Bedarfsfall einfach an: 0271/250 280.
Telefonseelsorge: Die Telefonseelsorge ist weiterhin für Sie erreichbar unter 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 sowie per Mail und Chat über www.telefonseelsorge.de.