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Gottesdienste unter anderen Vorzeichen
Erste Gottesdienste wieder ab dem 3. Mai

30.4.2020

Ab Mai dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder Gottesdienste in Kirchen gefeiert werden. Nachdem viele Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Siegen aufgrund der Corona-Pandemie bislang auf digitale Angebote ausgewichen sind, laden sie jetzt nach und nach wieder Gläubige in ihre Kirchen ein. Allerdings unter anderen Vorzeichen: mit Mundschutz-Pflicht, Abstandsregeln und ohne Gesang. Den Anfang machen am Sonntag, 3. Mai, die Siegener Nikolai-Kirchengemeinde und die Kirchengemeinde Burbach. Am 10. Mai werden voraussichtlich weitere Gemeinden folgen.

Wo Gottesdienst gefeiert wird, müssen Kirchengemeinden ein Schutzkonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen erfüllen. Es basiert auf Eckpunkten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt sind. Die Öffnung der Kirchen geschieht damit bewusst in kleinen Schritten und unter hohen Schutzvorkehrungen. Ziel sei, die Feier des Gottesdienstes würdig zu gestalten und zugleich das Infektionsrisiko zu minimieren, betonte Superintendent Peter-Thomas Stuberg. Mit der Wiederaufnahme der Gottesdienste endet am 30. April auch das ökumenische Glockengeläut um 19.30 Uhr, das seit Beginn der Corona-Pandemie täglich zum gemeinsamen Gebet eingeladen hatte.

Die Nikolai-Kirchengemeinde feiert ab dem 3. Mai wieder Gottesdienste in der Nikolaikirche in der Siegener Oberstadt. Der Gottesdienst beginnt um 10 Uhr und ist auf 70 Personen beschränkt, die im vorgeschriebenen Mindestabstand Platz finden. Die Besucher werden gebeten, bis 9.45 Uhr zum Eingang vom Parkplatz Pfarrstraße zu kommen und müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, die einzig dazu dient, etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen. Ein Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend, Besucher werden gebeten, diesen mitzubringen. In der Evangelischen Kirche in Burbach beginnt der Gottesdienst um 10.15 Uhr und bietet Platz für 65 Besucher. Die Gemeinde bittet Besucher, einen Mund-Nase-Schutz mitzubringen. Viele andere Gemeinden bieten am kommenden Sonntag digitale Gottesdienste an, eine Übersicht gibt es hier.

 

Das Schutzkonzept

Ob und wann wieder Gottesdienste mit Gläubigen stattfinden, entscheiden die Gemeinden selbst. Sie müssen dabei das Schutzkonzept der westfälischen Landeskirche erfüllen.

  • Teilnehmerzahl: Die Höchstzahl der Gottesdienstbesucher hängt davon ab, wie viele Menschen in der jeweiligen Kirche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Metern Platz finden. Die erlaubte Teilnehmerzahl variiert also je nach Größe der Kirche.
  • Teilnehmerlisten: Alle Besucher müssen sich zudem in eine Teilnehmerliste eintragen. Sie dienen ausschließlich dazu,  im Falle einer später entdeckten Corona-Infektion mögliche Ansteckungsketten nachzuvollziehen.
  • Abstand: Die Gemeinden sorgen durch die Markierung von Sitzplätzen oder das gezielte Aufstellen von Stühlen dafür, dass Gottesdienstbesucher den Abstand einhalten. Mit „Einbahnstraßenregelungen“ wird dafür gesorgt, dass es beim Betreten und Verlassen der Kirche zu keinem engen Kontakt zwischen den Menschen kommt.
  • Hygiene: Das Betreten der Kirche ist nur mit Mund-Nase-Schutz erlaubt. Gemeinden stellen zudem am Eingang Handdesinfektionsmittel bereit. Türgriffe und Handläufe werden vor und nach dem Gottesdienst desinfiziert.
  • Gesang: Verzichten müssen Gottesdienstbesucher darauf, selbst zu singen - denn beim Singen ist das Infektionsrisiko besonders hoch. Auch Chöre und Orchester dürfen deswegen nicht auftreten, allenfalls ein einzelner Sänger oder eine Sängerin in ausreichendem Abstand zu den Besuchern.
  • Abendmahl: Auf das Abendmahl soll weitestgehend verzichtet werden. Wird Abendmahl gefeiert, dann nur mit Einzelkelchen.

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