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Stellungnahme zur aktuellen Taufdebatte

19.4.2023

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Zur Debatte über die Taufe eines Netphener Mädchens, über die mehrere Medien berichteten, erreichen uns zurzeit viele Anfragen. Der Evangelische Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein teilt dazu mit: 

 

Die Taufe bedeutet, dass einem Menschen Gottes Liebe und sein Segen ohne jede Voraussetzung zugesprochen werden. Das kann in jedem Alter geschehen. Bei unter 14-jährigen Kindern entscheiden die Eltern über deren Taufe. Genaueres wird von unserer Kirchenordnung geregelt: So muss zum Beispiel bei nicht religionsmündigen Kindern ein Elternteil evangelisches Gemeindeglied sein. 

Wir stellen fest: Die Taufe aufgrund der Lebensform der Eltern zu verweigern, entspricht nicht dem geltenden Kirchenrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen. Nach einem entsprechenden Vorfall in der Kirchengemeinde Dreieinigkeit in Netphen ist dem Pfarrer dies im Gespräch deutlich gemacht worden.

Wir freuen uns, dass das Mädchen aus Netphen am Ostermontag in einer anderen Gemeinde des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein getauft wurde. 

 

Mehr Informationen zur Taufe, ihren Voraussetzungen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Taufe gibt es auf der Internetseite der Evangelischen Kirche von Westfalen.

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