News & Aktuelles
Aktuelles (Archiv)
Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Stiftungsgründung "Kirchenmusik"
2.5.2022
Stiftungsgründung „Kirchenmusik“
Die Evangelische Kirchengemeinde Olpe freut sich über die ihr zu gedachte Stiftung für Kirchenmusik. Ein Mitglied der Gemeinde, Jürgen Bublitz, verfolgte schon länger die Idee, die Gemeinde mit einer Stiftung zu bedenken und war darüber mit der Kirchmeisterin, Doris Thieme, ins Gespräch gekommen. Der Verwaltungsleiter des Ev. Kirchenkreises Siegen, Oliver Berg, sowie das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld wurden in alle diesbezüglichen Überlegungen und Beratungen eingebunden, die als Ergebnis zur Gründung der „Jürgen-Bublitz-Stiftung“ führten. Mit den aus dem Stiftungsvermögen erzielten Gewinnen soll die Kirchenmusik in der Gemeinde, zu der Olpe, Drolshagen und Wenden zählen, gefördert werden. Neben der musikalischen Arbeit in der Kirchengemeinde liegt dem Stifter die Jugendarbeit in diesem Bereich besonders am Herzen. Angedacht ist zum Beispiel die Gründung eines Kinder- und Jugendchores sowie einer Band, die Anschaffung entsprechender Musikinstrumente und technischer Ausstattung, insbesondere auch die Ausbildung von Musikern und Musikerinnen.
Am 28. April 2022 wurden die erforderlichen Unterschriften unter die Satzung der Stiftung geleistet und sie damit ins Leben gerufen.
Diese unselbständige kirchliche Stiftung wird vom Presbyterium geleitet, das bereits einen Stiftungsrat gebildet hat, der die in der Satzung genannten Aufgaben erfüllt. Zum Stiftungsrat gehören neben Jürgen Bublitz und Doris Thieme, Pfarrer Wolfgang Schaefer, die für Kirchenmusik verantwortliche Presbyterin, Rechtsanwältin Martina Walter, und die Jugendreferentin und Gemeindepädagogin Lisa Lendzian.
Die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Stiftung führt das Kreiskirchenamt des Ev. Kirchenkreises Siegen in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium und dem Stiftungsrat.
Nachdem auch dem Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Siegen die Gründung der Stiftung zur Kenntnis gegeben worden ist, wird die Satzung zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung dem Landeskirchenamt eingereicht und nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt rechtswirksam.
Doris Thieme